LELUDIN.

AGB und Plattformbedingungen

AGB und Plattformbedingungen · Stand 19. Oktober 2026. Die Plattform befindet sich im geschützten Testbetrieb. Noch nicht freigegebene kostenpflichtige Funktionen können nicht gebucht werden.

1. Vertragspartner und Rollen

Betreiber von LELUDIN ist Björn Ambrosius, Einzelunternehmer. Die aktuelle öffentliche Kontaktanschrift ist Birkenweg 20a, 25451 Quickborn, Deutschland; E-Mail: start@leludin.com, Telefon: 04123 9367620. LELUDIN ist eine Geschäftsbezeichnung. Diese Bedingungen betreffen das Nutzerkonto, die Vermittlungsfunktionen und vereinbarte Plattformleistungen.

Der im jeweiligen Angebot und Abschluss genannte Anbieter ist Vertragspartner für dessen Waren, Miete, Unterkunft oder Dienstleistung. Er verantwortet insbesondere Leistungsbeschreibung, Gesamtpreis, Lieferung, Ausführung, gesetzliche Mängelrechte und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung. LELUDIN übernimmt als Plattformbetreiber die eigenen vertraglichen und gesetzlichen Pflichten; diese werden nicht durch einen pauschalen Haftungsausschluss beseitigt.

Bei als eigene LELUDIN-Angebote gekennzeichneten Waren ist Björn Ambrosius selbst Verkäufer, soweit im Angebot keine andere tatsächliche Vertragspartei benannt ist. Für solche Verkäufe gelten die entsprechenden Verkäuferpflichten zusätzlich zur Plattformrolle. Die bloße Marke ersetzt den rechtlichen Namen des Verkäufers nicht.

Suchende können Verbraucher oder Unternehmen sein. Das gewerbliche Anbieterprogramm richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Anbieterprüfung ist keine allgemeine Garantie für Qualität, Verfügbarkeit, Bonität oder jede berufsrechtliche Erlaubnis.

2. Registrierung und Veröffentlichung

Konten dürfen nur mit zutreffenden Angaben und einer erreichbaren eigenen E-Mail-Adresse eingerichtet werden. Die E-Mail-Adresse ist über den zugesandten Link zu bestätigen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich mitzuteilen. Wer für ein Unternehmen handelt, benötigt die entsprechende Vertretungsbefugnis.

Anbieter beantragen die benötigten Tätigkeitsbereiche und reichen erforderliche Unternehmens- und Tätigkeitsnachweise ein. Antrag, Prüfung, technische Verkaufsberechtigung und Veröffentlichung sind getrennte Schritte. Ein Konto, eine Zahlung oder ein gespeichertes Angebot ersetzt keine Freigabe. Ein Unternehmen kann mehrere passende Bereiche über ein Konto nutzen; für einzelne Tätigkeiten können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.

Änderungen von Unternehmensidentität, Erlaubnissen und wesentlichen Angebotsangaben sind zeitnah mitzuteilen. Es dürfen keine mehrfachen Identitäten oder Konten zur Umgehung von Prüfungen, Sperren oder Kontingenten verwendet werden. Eingereichte Anträge und Nachweise werden nicht als öffentliche Angebote veröffentlicht.

3. Angebote und Nutzungsrechte

Anbieter sind für richtige und aktuelle Angaben zu Ware oder Leistung, Zustand, Verfügbarkeit, Standort, Preisgrundlage, Steuern und verpflichtenden Zusatzkosten verantwortlich. Gegenüber Verbrauchern sind die jeweils vorgeschriebenen Gesamtpreise und Pflichtinformationen bereitzustellen. Die Angabe „nur gewerblich“ beim Anbieter beseitigt keine Rechte eines Verbrauchers auf Kundenseite.

Es dürfen nur rechtmäßige Angebote und Inhalte eingestellt werden, an denen die erforderlichen Rechte bestehen. Unzulässig sind insbesondere Identitätstäuschung, irreführende Leistungsversprechen, manipulierte Bewertungen und die Veröffentlichung fremder vertraulicher Daten. Tätigkeitsbezogene Erlaubnisse, Sicherheits- und Produktpflichten bleiben beim jeweils verpflichteten Anbieter.

Mit dem Einstellen räumt der Anbieter LELUDIN ein einfaches, räumlich auf die Erreichbarkeit des Dienstes bezogenes Nutzungsrecht ein, die Inhalte für die vereinbarte Veröffentlichung zu speichern, technisch aufzubereiten und auf LELUDIN anzuzeigen. Dies umfasst erforderliche Bildgrößen und die Ausspielung in der Plattformsuche; eine selbständige Weitervermarktung der Inhalte außerhalb dieses Zwecks ist damit nicht vereinbart. Nach Entfernung endet die öffentliche Verwendung, soweit keine andere Rechtsgrundlage besteht; erforderliche Sicherungen und Nachweise bleiben nach den Datenschutzhinweisen begrenzt erhalten.

4. Anfragen und Vertragsschluss

Eine Suche, ein gespeicherter Entwurf, eine unverbindliche Anfrage oder die Auswahl eines Angebots zur Abstimmung ist für sich keine verbindliche Bestellung. Bei Leistungen, Planung, Transport sowie Fahrzeug- und Geräteanfragen schließen Kunde und Anbieter den eigentlichen Vertrag nach individueller Abstimmung. Entsorgung gehört zu den Dienstleistungen. Der Inhalt der jeweiligen Erklärung ist maßgeblich.

Bei einem freigeschalteten verbindlichen Waren- oder Buchungsabschluss müssen Anbieter, Leistung, Gesamtpreis, erforderliche Bedingungen und die rechtliche Bedeutung des letzten Schritts vor Abgabe der Erklärung erkennbar sein. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst den Zugang; sie ist nur dann eine Annahme, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Für einen kostenpflichtigen Verbrauchervertrag müssen insbesondere die Anforderungen des § 312j BGB eingehalten werden.

Für Bestellungen bei Fremdanbietern gelten deren wirksam einbezogene Vertragsbedingungen zusätzlich; widersprechende Plattformbeschreibungen beseitigen keine zwingenden Verbraucherrechte. Für eigene LELUDIN-Verkäufe sind die eigenen Verkäuferinformationen maßgeblich. Noch nicht angeschlossene Zahlungswege sind nicht nutzbar, auch wenn eine gewünschte Zahlungsart im Anbieterprofil vorgemerkt werden kann.

5. Entgelte und Laufzeiten

Die vorstehende Aussage zu Anbietergebühren ist von Direktanfragen eines privaten Suchenden zu unterscheiden: Im vorhandenen Direktanfragemodell sind drei Erstkontakte pro Kalendermonat kostenlos. Weitere Erstkontakte kosten nach ausdrücklicher Bestätigung jeweils 4,90 € als ausgewiesener Gesamtpreis; Antworten auf bestehende Gespräche verbrauchen keinen neuen Erstkontakt. Ein Löschen setzt das Monatskontingent nicht zurück. Ein kostenpflichtiger Kontakt wird erst nach freigeschaltetem Zahlungsablauf und bestätigter Zahlung zugestellt. Die gesonderten vorvertraglichen Verbraucherinformationen und ein gegebenenfalls erforderlicher Widerrufsablauf sind Voraussetzung der öffentlichen Buchbarkeit. Optionale Werbung bleibt separat. Die zurückgenommene Entsorgungsstaffel 19,90/29,90/39,90 € ist nicht gültig und wird nicht als allgemeine Mitgliedschaft übernommen.

6. Zahlungen, Verlängerung und Abrechnung

Ein kostenpflichtiger Plattformauftrag entsteht nur auf Grundlage der konkret vor dem Abschluss angezeigten Leistung, Laufzeit, Preis- und Steuerangaben sowie einer eindeutigen Beauftragung. Allgemeine Beschreibungen oder Tests erzeugen keine kostenpflichtige Buchung. Nicht abschließend zugeordnete Tarife werden nicht buchbar gemacht. Bei Paketen ohne automatische Verlängerung ist eine neue Buchung erforderlich; bereits bezahlte Restlaufzeit wird nach der jeweils angezeigten Verlängerungsregel berücksichtigt.

Bei freigeschalteter direkter Händlerüberweisung zahlt der Kunde auf das in seiner Bestellung angegebene Konto des jeweiligen Händlers. Der Händler hinterlegt nur ein berechtigt verwendetes Konto und hält die Daten aktuell. LELUDIN ist bei diesem Modell kein Sammelkonto für fremde Kundengelder. Die Zahlungsanweisung wird zur Bestellung festgehalten. Eine spätere Änderung im Händlerprofil ändert diese Anweisung nicht nachträglich.

Der Händler darf den Zahlungseingang erst nach tatsächlichem Eingang bestätigen. Eine Kundenangabe oder erzeugte Rechnung ist kein Zahlungsnachweis. Rückzahlungen aus dem Warenvertrag sind durch den zahlungsempfangenden Verkäufer zu veranlassen; gesetzliche Fristen und Rechte bleiben unberührt. Die Zahlung an den Händler begleicht nicht automatisch dessen eigene LELUDIN-Gebühren.

Karten, Lastschrift, PayPal und Wallets stehen erst nach tatsächlicher Anbindung und Freigabe eines passenden Zahlungsdienstes zur Verfügung. Das Speichern einer gewünschten Methode aktiviert diese nicht. Händler richten die für sie erforderlichen eigenen Konten und Freigaben beim unterstützten Dienst ein. Plattformgebühren werden getrennt gegenüber dem Anbieter abgerechnet. Eine Gebührenvorschau oder ein als Muster gekennzeichnetes PDF ist keine Rechnung, Forderung oder Abbuchungsermächtigung.

Provisionen richten sich nach der vereinbarten, für den Vorgang festgehaltenen Bemessungsgrundlage und berücksichtigen anrechenbare Erstattungen. Bereits ausgestellte Belege sind gegebenenfalls durch nachvollziehbare Korrekturbelege zu berichtigen. Eine Abwälzung von Händlergebühren auf Verbraucher ist ohne gesonderte zulässige Grundlage nicht vereinbart.

7. Auffindbarkeit, Werbung und eigene Angebote

Zuerst bestimmen Suchbegriff, Kategorie und gewählte Sachfilter, welche veröffentlichten und freigegebenen Angebote berücksichtigt werden. Bei Umkreissuchen wirken Standort und Radius; passende eigene LELUDIN-Produkte mit deutschlandweiter Lieferung werden unabhängig vom Suchradius berücksichtigt. Nicht veröffentlichte oder gesperrte Angebote nehmen nicht an der regulären öffentlichen Suche teil.

Eigene passende LELUDIN-Produkte werden vor den übrigen Angeboten angezeigt. Diese Bevorzugung hat in der Reihenfolge Vorrang vor der gewählten Sortierung. Sie dient dem Vertrieb des eigenen Sortiments und den wirtschaftlichen Interessen des Betreibers. Die Suche ist deshalb keine anbieterneutrale Marktübersicht und erfasst nur auf LELUDIN vorhandene Angebote.

Innerhalb der eigenen Produkte und anschließend innerhalb der übrigen Angebote wirkt die ausgewählte Sortierung. Bei „Neueste“ haben passende Treffer im Titel Vorrang vor Treffern in Kategorien und sonstigen Treffern; danach entscheidet der Veröffentlichungs- beziehungsweise wirksame Hochschiebezeitpunkt. Bei einer angebotenen Preissortierung entscheidet der Vergleichspreis in der gewählten Richtung; bei Mietangeboten ist eine vergleichbare Preisgrundlage erforderlich. Bei Entfernung entscheidet die Distanz, bei Fahrzeugsortierungen der gewählte Kilometerstand oder die Erstzulassung. Fehlende Vergleichswerte werden nach vorhandenen Werten eingeordnet. Bei Gleichstand dienen Entfernung und anschließend Angebotskennung als feste Kriterien.

Bezahltes Hochschieben verändert den wirksamen Aktualitätszeitpunkt und kann damit die Position bei „Neueste“ verbessern; es garantiert weder eine bestimmte Position noch einen Vertragsabschluss. Gesonderte Werbung wird als Werbung gekennzeichnet und innerhalb der gebuchten Kategorie ausgespielt beziehungsweise rotiert. Eine Werbebuchung ist keine exklusive Belegung der gesamten Kategorie.

Fremdanbieter erhalten Zugriff auf ihre eigenen zugeordneten Vorgänge. Der Betreiber kann zur Verwaltung, Sicherheit und Abrechnung weitergehende erforderliche Plattformdaten verarbeiten; personenbezogene Daten fremder Kunden werden Händlern nicht allein wegen einer Werbebuchung zugänglich gemacht. Für eigene Angebote fallen gegenüber demselben Betreiber keine externen Händlerprovisionen an. Diese Unterschiede werden nicht als Gleichbehandlung aller Anbieter dargestellt.

8. Einschränkungen und Überprüfung

Inhalte und Berechtigungen können insbesondere bei rechtswidrigen Angeboten, falscher Identität, fehlenden Tätigkeitsnachweisen, erheblich irreführenden Angaben, missbräuchlicher Kontaktaufnahme, Umgehung von Kontingenten oder sonstigen erheblichen Vertragsverletzungen eingeschränkt werden. Art und Umfang der Maßnahme richten sich nach Schwere, Wiederholung, Auswirkungen und einer erforderlichen Gefahrenabwehr. Eine bloße Meldung führt nicht automatisch zu einer Schuldzuweisung.

Betroffene Anbieter erhalten die gesetzlich erforderliche konkrete Begründung mit Bezug auf Sachverhalt, Rechts- oder Vertragsgrundlage, Umfang und Überprüfungsmöglichkeiten auf einem dauerhaften Datenträger. Soweit anwendbar, wird eine vollständige Beendigung des Vermittlungsdienstes grundsätzlich mindestens 30 Tage zuvor begründet. Gesetzliche Ausnahmen, etwa erforderliches sofortiges Handeln oder wiederholte Verstöße unter den gesetzlichen Voraussetzungen, bleiben bestehen; erforderliche Mitteilungen werden dadurch nicht pauschal ausgeschlossen.

Änderungen dieser Bedingungen werden gewerblichen Nutzern, soweit die P2B-Verordnung anwendbar ist, grundsätzlich mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt; erforderliche technische oder geschäftliche Anpassungen können eine längere Frist verlangen. Gesetzliche Ausnahmefälle bleiben vorbehalten. Die Mitteilung erläutert Wirksamwerden und bestehende Kündigungsrechte. Eine unangekündigte Änderung allein auf dieser Seite ersetzt keine erforderliche Mitteilung.

Einwände, Fehlermeldungen und Beschwerden können an start@leludin.com gerichtet werden. Bitte nennen Sie den betroffenen Vorgang und die Begründung. Rechte auf gerichtliche oder behördliche Überprüfung bleiben unberührt. Besondere gesetzliche Beschwerde- und Mediationspflichten einschließlich etwaiger größenabhängiger Ausnahmen sind vor öffentlicher Freigabe anhand des tatsächlichen Betriebs festzuhalten.

9. Datenzugang, Haftung und Rechte

Anbieter sehen die ihrem Konto und ihren Berechtigungen zugeordneten Angebote, Anträge und Geschäftsvorgänge. Sie erhalten keinen allgemeinen Zugriff auf Daten anderer Anbieter. Der Betreiber verarbeitet erforderliche Plattformdaten für Betrieb, Prüfung, Sicherheit und Abrechnung. Einzelheiten zu personenbezogenen Daten, Empfängern und Betroffenenrechten enthalten die Datenschutzhinweise.

Die Beendigung des Kontos kann per E-Mail an den Betreiber beantragt werden; die Identität beziehungsweise Vertretungsbefugnis ist angemessen nachzuweisen. Laufende Verträge, offene Zahlungen, gesetzliche Ansprüche und Aufbewahrungspflichten werden dadurch nicht beseitigt. Vor Beendigung sollten eigene Angebotsunterlagen und bereits bereitgestellte Belege gesichert werden. Ein allgemeiner automatischer Export sämtlicher Plattformdaten oder eine dauerhafte Kontonutzung nach Beendigung ist nicht zugesagt. Gesetzliche Auskunfts- und Datenübertragbarkeitsrechte bleiben bestehen.

Für die Haftung des Betreibers gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere wird die Haftung für eigene Pflichtverletzungen nicht durch die Bezeichnung als Vermittlungsplattform ausgeschlossen. Gesetzliche Rechte wegen Mängeln sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt. Die eigenständigen Verpflichtungen eines Verkäufers oder Dienstleisters bestehen daneben.

Es besteht keine Pflicht, Angebote auf anderen Vertriebskanälen zu gleichen oder ungünstigeren Preisen anzubieten. Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Gerichtsstände werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt. Eine einzelne unwirksame Bestimmung wird nicht automatisch durch eine vom Betreiber einseitig bestimmte Ersatzregel ersetzt.

Quellen

Bundesnetzagentur: P2B · DSC: Plattformpflichten

Verbraucherwiderruf: vor Start konkretisieren

Ein gesetzliches Widerrufsrecht richtet sich nach Vertragspartner, Leistung und Abschlussart. Bei einschlägigen Waren-Fernabsatzverträgen sind vor dem Abschluss die passende Widerrufsbelehrung und das Musterformular bereitzustellen. Gesetzliche Ausnahmen, etwa tatsächlich nach Kundenspezifikation angefertigte Ware oder bestimmte terminierte Leistungen, gelten nur unter ihren jeweiligen Voraussetzungen; eine pauschale Ausnahme für alle Baustoffe, Mietgeräte oder Unterkünfte besteht nicht.

Bei Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Warenbeförderung und Kraftfahrzeugvermietung kann bei vereinbartem spezifischem Termin oder Zeitraum die Ausnahme des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB greifen. Das ist nicht auf sämtliche anderen Angebote übertragbar. Für einen vorzeitigen Beginn widerruflicher Dienstleistungen sind die jeweils erforderlichen ausdrücklichen Erklärungen und Informationen gesondert einzuholen.

Für einschlägige online abgeschlossene Verbraucherverträge ist die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB mit einem leicht zugänglichen Einstieg „Vertrag widerrufen“, einer Bestätigung „Widerruf bestätigen“ und unverzüglicher Eingangsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger umzusetzen. Diese Textfassung ersetzt die technische Funktion nicht. Bis Vertragspartnerinformationen, Belehrung und technischer Ablauf für den konkreten Abschluss vollständig eingerichtet und geprüft sind, bleibt der betreffende öffentliche kostenpflichtige Abschluss gesperrt.

Quellen: § 312g BGB, § 356a BGB, § 312j BGB.

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